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» Gas - Gasanbieter wechseln

Ab wann erhalte ich das Gas von meinem neuen Anbieter?
Sie erhalten meist schon ab dem Folgetag des eingegangenen Auftrags Gas von Ihrem neuen Anbieter.
Wenn Sie von einem anderen Energielieferanten, wechseln, müssen Sie mit etwa sechs bis acht Wochen rechnen - auch abhängig von Ihren aktuellen Vertragsvereinbarungen. Nachdem von Ihrem neuen Anbieter bei Ihrem bisherigen Energielieferanten gekündigt wurde, prüft und bestätigt dieser die Kündigung. Anschließend meldet Sie Ihr neuer Lieferant beim örtlichen Netzbetreiber an. Nach dessen Rückmeldung informiert man Sie über den Lieferbeginn und weitere Einzelheiten. Dieser Ablauf ist für alle Beteiligten verbindlich festgelegt, so dass Sie sich auf einen reibungslosen Wechsel verlassen können.


Könnte ich im Zusammenhang mit dem Wechsel zeitweise ohne Energie sein?
Nein, das ist unmöglich. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich und reibungslos. Sie können sich auf eine sichere und zuverlässige Energieversorgung verlassen.


Bekomme ich einen neuen Zähler oder neue Leitungen Kunde?
Nein: Ihre Zähler und Leitungen werden von dem örtlichen Netzbetreiber verantwortet und haben mit der Energielieferung nichts zu tun. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.


Was kostet der Wechsel?
Der Wechsel ist für Sie kostenlos. Der Preis für Haushaltskunden ist der Endpreis inkl. aller Steuern und Abgaben. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.


Weshalb erhalte ich eine Rechnung von meinem vorherigen Energielieferanten?
Ihren Energieverbrauch bis zum Lieferstart des neuen Anbieters zahlen Sie Ihrem bisherigen Lieferanten in der Schlussrechnung.  Damit endet Ihr Vertragsverhältnis mit dem früheren Geschäftspartner. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen durch den Wechsel nicht.


Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?
Mit Ihrer Bestellung haben Sie Ihren neuen Lieferanten automatisch damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Versorger einen Sondervertrag mit einer Laufzeitbindung abgeschlossen haben.
Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist: Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, denn in diesem Zeitraum können Sie nicht kurzfristig wechseln.


Wie verhalte ich mich, wenn mir mein Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumt?
Sie sollten Ihr Sonderkündigungsrecht insbesondere dann wahrnehmen, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängert. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, denn in diesem Zeitraum können Sie nicht kurzfristig wechseln.


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