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» Gas - Informationen

Der deutsche Gasmarkt ist durch die Energierechtsnovelle im Jahr 1998 (Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998) für den Wettbewerb geöffnet worden. Ergänzende Regelungen für die Marktöffnung enthielt die Energierechtsnovelle 2003 (Erstes Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 20. Mai 2003). Durch das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 wird die EU-Richtlinie 2003/55/EG vom 26. Juni 2003 in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie fordert, dass spätestens ab 1. Juli 2007 jeder europäische Bezieher von Energie, also Haushalte wie Industrie, auf einen komplett liberalisierten Markt zugreifen können.

Der liberalisierte Gasmarkt in Europa
Die Märkte für die Versorgung mit Strom und Gas sind durch die Energierechtsnovelle 1998 für den Wettbewerb geöffnet worden. Die Energieversorgungsunternehmen hatten in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten zuvor ein Monopol. Die Liberalisierung des Gasmarktes in Europa ist somit eine wirkliche Revolution. Sie zielt auf mehr freien Wettbewerb auf dem Gasmarkt ab. So soll letztlich der europäische Binnenmarkt leistungsfähiger gemacht werden.

Ergänzende Regelungen für die Marktöffnung vor allem im Gasbereich enthielt die Energierechtsnovelle vom 20. Mai 2003. Mit Inkrafttreten der Energierechtsnovelle 2005 am 13. Juli 2005 erfolgte auf der Grundlage der Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas 2003 der Übergang vom verhandelten zum regulierten Netzzugang. Alle Gesetze sind nationale Umsetzungen einer europäischen Rahmenrichtlinie, die festlegt, dass spätestens ab 1. Juli 2007 der komplette europäische Strom- und Gasmarkt liberalisiert und für jeden Bezieher von Energie zugänglich sein muss.

Weshalb diese Reform?
Da Wettbewerb den ungehinderten Zugang Dritter zu den Versorgungsnetzen voraussetzt, stand die Schaffung von Ansprüchen auf Netzzugang im Zentrum der Reform.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?
Auf Basis des liberalisierten Marktes können Sie als Kunde in aller Freiheit ihren Gaslieferanten bestimmen. Jeder Gasversorger seinerseits kann europaweit sein Produkt anbieten.

Wer kann von der Liberalisierung des Gasmarktes profitieren?
In erster Linie alle Verbraucher und kommunale Weiterverteiler. Nach dem Gesetz können in Deutschland schon seit 1998 alle Verbraucher ihren Gaslieferanten frei wählen. Tatsächlich können momentan aber hauptsächlich nur Industriekunden, Weiterverteiler sowie auch Energieerzeuger von der Liberalisierung profitieren. Durch ein neues Gasnetzzugangsmodell, das bis zum Gasjahr 2007/08 implementiert sein muss und alle Bereiche der Einspeisung, Durchleitung und Versorgung abdecken soll, wird der Gaslieferentenwechsel weiter vereinfacht. Dadurch wird dann auch jeder private Haushaltskunde einen Vertrag mit einem Gasversorger seiner Wahl abschließen können.

Welche praktischen Auswirkungen hat die Liberalisierung?

  • Der Gasmarkt öffnet sich dem allgemeinen Wettbewerb.
  • Der Gasein- und -verkauf wird von den Unternehmensbereichen Transport und Verteilung getrennt.
  • Es sind mehrere Lieferanten auf dem Markt präsent. Sie benutzen dasselbe Netz.
  • Die Endverbraucher und Weiterverteiler schließen einen Vertrag mit dem Lieferanten ihrer Wahl ab.
  • Der Gaspreis setzt sich aus einem Preis für das Produkt, dem Preis des Transports, inklusive Verteilung durch das Netz sowie etwaigen Steuern und Gebühren zusammen.

Wie ergibt sich der Gesamtpreis der Gaslieferung?
Zwei Komponenten beeinflussen den Gesamtpreis der Gaslieferung:

  • Produktpreis: Nur diesen Preis verhandeln Sie als Industriekunde beim Abschluss des Vertrages mit Ihrem Gaslieferanten. Der Preis hängt von den Verbrauchsmengen, Ihrem Verbraucherprofil, den lieferantenseitig erbrachten Dienstleistungen sowie gestellten Sicherheiten ab. Preisbestandteil sind auch die Transportkosten, sofern sie nicht selbst einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
  • Transportkosten: Feststellung sowie Rechnungslegung erfolgt seitens des jeweiligen Transportnetzbetreibers, die Kontrolle und Genehmigung durch die Bundesnetzagentur bzw. Landesregulierungsbehörden. Die Kosten ergeben sich aus den Investitionen des Versorgungsnetzbetreibers in die Konstruktion, den Unterhalt und den Betrieb einer sicheren und verlässlichen Infrastruktur.

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